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Anhänger Beleuchtung

154 passende Teile gefunden

Die Dreikammerleuchte Ihres Anhängers ist defekt oder die Glühbirne für die Scheinwerfer funktioniert nicht mehr? In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen ein umfassendes Sortiment an Ersatzteilen für Ihr Fahrzeug und Ihren Anhänger an, somit auch Fahrzeugbeleuchtung. Von der Dreikammerleuchte über die Anhänger Rückleuchte und die Kennzeichenleuchte bis hin zum Lampenträger ist alles dabei, was Sie für eine funktionsfähige Anhängerbeleuchtung benötigen. Egal, um welches Anhängermodell oder welchen Anhängertyp es sich bei Ihnen auch handelt, dank unseres facettenreichen Sortiments ist für Sie stets das passende Ersatzteil zu finden. Dabei legen wir bei all unseren Autoteilen einen besonders großen Wert auf eine gute Funktionsfähigkeit und eine hohe Qualität, weshalb wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Produkten von namhaften Herstellern bereithalten. Bei uns finden Sie Bünte Ersatzteile ebenso wie Jokon Beleuchtung zu kostengünstigen Preisen. Zudem profitieren Sie bei Q-Parts24 von einer schnellen Lieferung und können Ihre Ware auf Wunsch auch gerne auf Rechnung bestellen. 

Anhängerbeleuchtung für einen sicheren Straßenverkehr

Anhänger nehmen als Teil des Fahrzeuges ebenfalls am Straßenverkehr teil. Daher müssen Anhänger, wie alle anderen Fahrzeuge auch, den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Demnach sind auch PKW Anhänger mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen. Denn nicht nur bei Autos, sondern auch bei Anhängern ist die Beleuchtung ein wichtiger Mindeststandard für Ihre persönliche Fahrsicherheit und die Fahrsicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Erst, wenn Ihr Anhänger ausreichend mit Leuchten und Reflektoren ausgestattet ist, können andere Verkehrsteilnehmer Sie auch bei Dunkelheit, bei Dämmerung oder schlechten Wetterverhältnissen wahrnehmen. Dies ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um Auffahrunfällen oder Ähnlichem vorzubeugen und so stets sicher an das Ziel zu kommen.

Verschiedene Anhängerbeleuchtungen

Was für Lichter gibt es für Anhänger? Welche Reflektoren sind für Anhänger? Fragen über Fragen, die sich Besitzer von Anhängern immer wieder stellen. Dabei ist die Anhängerbeleuchtung ähnlich von der Art wie bei Autos. Es gibt hierbei ebenfalls eine Rückleuchte, Bremsleuchte, Nebelschlussleuchte und Rückstrahler. Dabei sind die Rückstrahler je nach Modell als Zweikammerleuchte oder Dreikammerleuchte erhältlich. Außerdem sind an Anhängern Parkleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Spurhalteleuchten, Kennzeichenleuchten, Umrissleuchten und Positionsleuchten verbaut. Diese verschiedenen Leuchten werden bei Anhängern durch Reflektoren ergänzt. Diese dienen der besseren Erkennbarkeit. Gerade an der Seite eines Pkw Anhängers dürfen die Reflektoren nicht fehlen. Diese müssen dabei eine gelbe Farbe aufweisen. Diese gelben Reflektoren müssen bei Anhängern, die eine Länge von sechs Metern überschreiten, allerdings durch Seitenmarkierungsleuchten ersetzt werden.

Welche Anhängerbeleuchtung ist Pflicht?

Wie ein Anhänger genau beleuchtet sein muss, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, geregelt. Dabei dürfen an einem Anhänger auch nur jene lichttechnischen Einrichtungen verbaut werden, die im Rahmen dieser Verordnung vorgeschrieben sind. Dies gilt auch für die verwendeten Leuchtstoffe und die rückstrahlenden Mittel, die ebenfalls durch die StVZO vorgeschrieben sind.

Laut StVZO sind an der Anhängervorderseite Leuchten in Form der Begrenzungsleuchten sowie der Parkleuchten vorgeschrieben. Außerdem sind an der Vorderseite Rückstrahler verpflichtend. Diese müssen weiß leuchten und dürfen keine dreieckige Form aufweisen. Scheinwerfer für das Abblendlicht oder das Fernlicht, welche die Fahrbahn ausleuchten, sind beim Anhänger grundsätzlich nicht vorhanden. Lediglich bei einachsigen Anhängern, die hinter einachsigen Zugmaschinen angebracht sind, dürfen diese Scheinwerfer zusätzlich an der Vorderseite angebracht werden.

An der Anhängerrückseite müssen gemäß StVZO jeweils zwei rote Rückstrahler sowie zwei rote Bremsleuchten verbaut sein. Dabei müssen die Rückstrahler die Form eines Dreiecks besitzen, deren Seiten mindestens 150 mm lang sind. Das Dreieck muss mit der Spitze nach oben montiert werden und rot leuchten. Wichtig ist hierbei zudem, dass das Rücklicht deutlich schwächer ist als vergleichsweise das Bremslicht. Denn nur so können die verschiedenen Beleuchtungen voneinander unterschieden werden, ohne bei anderen Verkehrsteilnehmern eine Verwirrung hervorzurufen. Der Einbau von Rückfahrscheinwerfern ist gesetzlich nicht verpflichtend. Sie können optional in einfacher oder zweifacher Ausführung montiert werden. Alternativ können am Heck auch zwei rot reflektierende Dreiecke angebracht werden.

Handelt es sich bei Ihrem Anhänger um einen Anhänger eines mehrspurigen Fahrzeuges, der Höchstgeschwindigkeiten von über 60 km/h erlaubt, muss die Rückseite zusätzlich noch mit einer oder zwei rot leuchtenden Nebelschlussleuchten ausgestattet werden. Des Weiteren vorgeschrieben sind gelbe Blinkleuchten, die ebenfalls an der Rückseite des Anfängers angebracht sein müssen. Hinzu kommt die Kennzeichenbeleuchtung.An den Anhängerseiten müssen laut StVZO gelbe Rückstrahler angebracht werden, die keine dreieckige Form aufweisen dürfen. Zudem müssen bei Anhängern, die länger als sechs Meter sind, zusätzlich noch gelbe Begrenzungsleuchten angebracht werden.

Neben diesen vorschriftsmäßigen Beleuchtungen für Ihren Anhänger gilt es darauf zu achten, dass die Beleuchtung stets fest angebracht ist und jederzeit betriebsbereit ist.

Liste der Anhängerbeleuchtung

Vorderseite:

  • 2 weiße Rückstrahler (nicht dreieckig)
  • 2 Begrenzungsleuchten, wenn Anhänger mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Begrenzungsleuchten vom Zugfahrzeug hinausragt

Längsseite:

  • gelbe Reflektoren nicht dreieckig
  • Anhänger bis 1,80 m Breite: keine Umrissleuchte
  • Anhänger mit Breite zwischen 1,80 m und 2,10 m: Umrissleuchten optional
  • Anhänger mit einer größeren Breite als 2,10m: Umrissleuchten sind Pflicht
  • Länger über 6m: gelbe Seitenmarkierungsleuchten

Rückseite:

  • 2 rote Schlussleuchten
  • 2 rote Bremsleuchten
  • 2 dreieckige rote Rückstrahler
  • 1-2 Nebelschlussleuchten ab 60km/h
  • Kennzeichnungsbeleuchtung
  • Standlicht oder Parkwarntafel
  • 1-2 weiße Rückfahrscheinwerfer sind optional